Privatversicherte/Selbstzahler
Die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) ist die Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit. Diese regelt die Honorare der psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Deutschland bei Privatbehandlung.
Bei Privatversicherten können die Kosten der Therapie von der jeweiligen PKV bzw. Beihilfe übernommen werden.
Setzen sie sich diesbezüglich bitte vor Therapieanfrage mit Ihrer zuständigen Krankenkasse in Verbindung. Unter Umständen gehört eine ambulante Psychotherapie nicht zum Leistungsumfang Ihres individuellen Versicherungsvertrages, oder sie müssen
einen Teil der Kosten selbst tragen.
Gesetzlich Versicherte
Bei langen Wartenzeiten (>3 Monate) auf einen Therapieplatz bzw. unzumutbarer räumlicher Entfernung können gesetzlich Versicherte im Rahmen des "Kostenerstattungsverfahrens" eine Übernahme der Therapiekosten in einer Privatpraxis bei ihrer Krankenkasse beantragen.
Gerne unterstütze ich Sie dabei.
Adresse
Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Dipl.-Päd. Isabel Evans
Weimarer Str. 25
35396 Gießen
Tel.: 0641-93925633
Mail: kontakt@praxis-evans.de
Sprechzeiten
Montag - Freitag
8:30 Uhr bis 11:30 Uhr
und
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Termine nur nach Vereinbarung
Alle Rechte vorbehalten | Isabel Evans