Privatpraxis für Kinder- und

  Jugendlichenpsychotherapie

  Dipl.-Päd. Isabel Evans


Kosten

Kosten

Privatversicherte/Selbstzahler


Die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) ist die Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit. Diese regelt die Honorare der psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Deutschland bei Privatbehandlung.


Bei Privatversicherten können die Kosten der Therapie von der jeweiligen PKV bzw. Beihilfe übernommen werden. Setzen sie sich diesbezüglich bitte vor Therapieanfrage mit Ihrer zuständigen Krankenkasse in Verbindung. Unter Umständen gehört eine ambulante Psychotherapie nicht zum Leistungsumfang Ihres individuellen Versicherungsvertrages, oder sie müssen einen Teil der Kosten selbst tragen.

Gesetzlich Versicherte


Bei langen Wartenzeiten (>3 Monate) auf einen Therapieplatz bzw. unzumutbarer räumlicher Entfernung können gesetzlich Versicherte im Rahmen des "Kostenerstattungsverfahrens" eine Übernahme der Therapiekosten in einer Privatpraxis bei ihrer Krankenkasse beantragen. 


Gerne unterstütze ich Sie dabei.


Patienteninformation zum Kostenerstattungsverfahren
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